Der ASB bietet vielfältige Arbeitsfelder für ein Freiwilliges Soziales Jahr. Hier findet jeder den Einsatzbereich, der zu den eigenen Interessen und zur zukünftigen Berufswahl passt.
FSJ und BFD in der Kinder- und Jugendhilfe
Wer sich in der Kinder- und Jugendhilfe engagieren möchte, findet im ASB folgende Einsatzfelder:
- Kinderbetreuung
- Kinderheim/Betreutes Wohnen für Jugendliche
- Schulbegleitung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
- Jugendzentrum
Dies ist nur eine Auswahl von Einsatzmöglichkeiten. Genauere Informationen erhalten Freiwillige bei den ASB-Einsatzstellen vor Ort.
Voraussetzungen für einen Freiwilligendienst in der Kinder- und Jugendhilfe
Hier wird gebraucht, wer gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeitet und mindestens 18 Jahre alt ist. Führerschein und Grundlagenseminar der Arbeiter-Samariter-Jugend (ASJ) erleichtern die Arbeit, sind aber keine Bedingung. Dagegen ist der Gesundheitspass Pflicht, damit gemeinsames Kochen und Backen erlaubt ist. Verantwortung, Teamfähigkeit, Selbstständigkeit, Geduld und Organisationstalent sind hier genauso gefragt wie die Freude, in unterschiedlichen Bereichen kreativ tätig zu sein
Voraussetzungen für einen Freiwilligendienst in der Behindertenhilfe
Wer offen für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist, aber auch eine Portion Geduld und Belastbarkeit mitbringt, findet hier seine Aufgabe. Im Rahmen der Einzelbetreuung sind die Freiwilligen wichtige Bezugspersonen und übernehmen als „rechte Hand“ viele Tätigkeiten des alltäglichen Lebens. Da die Verantwortung groß ist, wird eine bestimmte individuelle Reife vorausgesetzt. Der Besitz des Führerscheins erleichtert den Einsatz, ist aber keine Bedingung.
Voraussetzungen für einen Freiwilligendienst im Rettungsdienst
Wichtige Voraussetzungen für einen Freiwilligendienst im Rettungsdienst sind neben dem Führerschein (Klasse B) und körperlicher Fitness, auch Zuverlässigkeit, Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit. Wer kein Blut sehen kann, ist hier fehl am Platz. Vor ihrem ersten Einsatz müssen die Freiwilligen eine dreimonatige Grundausbildung zum Rettungshelfer absolvieren. Zusätzlich müssen die Freiwilligen die Bereitschaft mitbringen, im Schichtdienst und ggf. am Wochenende zu arbeiten.
Freiwillige im Rettungsdienst werden häufig auch in der Erste-Hilfe-Ausbildung eingesetzt. Dafür sind eine Sanitäterausbildung (Sanitätsdienstlehrgang/SDL), PC-Kenntnisse und ein Führerschein obligatorisch. Die Berechtigung für die Tätigkeit als Erste-Hilfe-Ausbilder kann man dann beim ASB erlangen. Nach Beendigung des Freiwilligendienstes besteht die Möglichkeit, weiter im ASB zu arbeiten und sich höher zu qualifizieren. Die Palette der Möglichkeiten umfasst diverse Ausbilderlehrgänge bis hin zur Rettungssanitäter-Ausbildung.